Logo Kanton Bern / Canton de BerneBerner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt

Was kann ich tun?

Was können Sie als Opfer, Gewalt ausübende Person oder als Zeugin oder Zeuge von häuslicher Gewalt konkret tun? Hier finden Sie die Antworten.

Für Betroffene

Was kann ich tun?

Überwinden Sie Ihre Angst oder Scham und sprechen Sie darüber. Hier erhalten Sie Hilfe:

  • Rufen Sie die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen.
  • Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Dort erhalten Sie Informationen und Beratung. Die Leistungen der Beratungsstelle Opferhilfe sind kostenlos.
  • Sprechen Sie mit einer Person, der Sie nahe stehen oder der Sie vertrauen (Freundinnen oder Freunde, Angehörige, Nachbarn, Vorgesetzte, Lehrpersonen, Ärztinnen oder Ärzte).
  • Wählen Sie im Notfall 112

  • Hilfe für Betroffene

Welche Unterstützung bekomme ich?

Die Beratung bei der Beratungsstelle Opferhilfe ist kostenlos. Die Opferhilfe informiert Sie über Ihre Rechte und über die weiteren Leistungen, auf die Sie Anrecht haben. Diese Hilfe kann finanzieller, psychologischer, sozialer oder materieller Art sein.

Muss ich eine Strafanzeige machen?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anzeige erstatten wollen, wenden Sie sich als Erstes an die Beratungsstelle Opferhilfe. Diese hilft Ihnen in Ihrem konkreten Fall weiter, ohne dass die Polizei informiert wird. Die Beratung ist kostenlos.

Polizei und Justiz können nur aktiv werden, wenn Sie über die häusliche Gewalt informiert sind.

  • Wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, wird von Amtes wegen ein Verfahren eröffnet. In diesem Fall ist keine Anzeige des Opfers nötig.
  • Wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt, muss das Opfer eine Anzeige erstatten, damit die Justizbehörden ein Verfahren eröffnen.

Für Gewalt Ausübende

Was kann ich als Gewalt ausübende Person tun?

Menschen können mit Gewalt reagieren, auch wenn sie das gar nicht wollen. Holen Sie Hilfe.

  • Im Notfall: Rufen Sie die Dargebotene Hand an unter der Telefonnummer 143, wenn Sie sofort Hilfe brauchen.
  • Melden Sie sich für das Lernprogramm gegen Gewalt in Ehe, Familie und Partnerschaft an.
  • Suchen Sie Hilfe in Ihrer Arztpraxis oder bei einer psychologischen Beratungsstelle.

Machen Sie sich Gedanken zu den Situationen, in denen Sie mit Gewalt reagieren:

  • Verlassen Sie das Haus, bevor Sie gewalttätig werden. 
  • Sprechen Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen. 
  • Beobachten Sie, wie andere Menschen mit Druck und Wut umgehen.
  • Überlegen Sie sich vorher, was Sie das nächste Mal tun wollen, wenn Sie aggressiv werden oder sich machtlos fühlen.

Für Zeuginnen und Zeugen

Ich beobachte häusliche Gewalt in meinem Umfeld. Was kann ich tun?

Sie hören Geschrei aus der Nachbarwohnung oder haben den Verdacht, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von häuslicher Gewalt betroffen ist? Schauen Sie hin, ohne sich selbst zu gefährden. 

Grundsätzlich gilt:

  • Rufen Sie in akuten Notsituationen die Polizei unter der Notfallnummer 112. Greifen Sie nicht selber ein.
  • Sprechen Sie die von Gewalt betroffene Person an, wenn Sie sie alleine antreffen. Sagen Sie ihr, dass Sie für sie da sind. Bieten Sie an, sie zur Beratung oder zur Polizei zu begleiten. Insistieren Sie jedoch nicht.
  • Machen Sie die betroffene Person auf konkrete Beratungsstellen aufmerksam. Geben sie ihr die Notfallkarte der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt.
  • Sprechen Sie auch die Gewalt ausübende Person an und weisen Sie diese auf die Hilfsangebote hin.

Auch als aussenstehende und nicht direkt betroffene Person, sei es als Freund/-in, Nachbar/-in oder Arbeitgeber/-in, können Sie sich kostenlos an eine Beratungsstelle wenden. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, wie Sie sich am besten verhalten und was Sie im konkreten Fall tun können.

Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Die Webseite hallo-bern.ch/hg gibt Informationen in verschiedenen Sprachen.

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