Was können Sie als Opfer, gewaltausübende Person oder als Zeugin oder Zeuge von häuslicher Gewalt konkret tun? Hier finden Sie die Antworten.
Für Betroffene
Was kann ich als betroffene Person tun?
Überwinden Sie Ihre Zurückhaltung und sprechen Sie darüber. Hier erhalten Sie Hilfe:
- Rufen Sie die Polizei, wenn Sie in Gefahr sind oder sich bedroht fühlen.
- Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Dort erhalten Sie Informationen und Beratung.
- Sprechen Sie mit Personen, die Ihnen nahe stehen, denen Sie vertrauen (Bezugspersonen, Angehörige, Nachbarn, Vorgesetzte, Lehrpersonen, Ärztinnen oder Ärzte).
Welche Unterstützung bekomme ich?
Die Beratung bei der Opferhilfe ist kostenlos und vertraulich. Fachpersonen der Opferhilfe informieren Sie über Ihre Rechte und über die weiteren Leistungen, auf die Sie Anrecht haben. Diese Hilfe kann finanzieller, psychologischer, sozialer oder materieller Art sein.
Muss ich eine Strafanzeige machen?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anzeige erstatten wollen, wenden Sie sich als Erstes an die Opferhilfe. Diese hilft Ihnen in Ihrem Fall weiter, ohne dass die Polizei informiert wird. Die Beratung ist kostenlos.
Polizei und Justiz können nur aktiv werden, wenn sie über die häusliche Gewalt informiert sind.
- Wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, wird von Amtes wegen ein Verfahren eröffnet. In diesem Fall ist keine Anzeige des Opfers nötig.
- Wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt, muss das Opfer eine Anzeige erstatten, damit die Justizbehörden ein Verfahren eröffnen.
Für Gewaltausübende
Was kann ich als gewaltausübende Person tun?
Menschen können mit Gewalt reagieren, auch wenn sie das gar nicht wollen. Machen Sie sich Gedanken zu Ihrer Situation. Holen und akzeptieren Sie Hilfe.
- Verlassen Sie das Haus, bevor Sie gewalttätig werden.
- Sprechen Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen.
- Beobachten Sie, wie andere Menschen mit Druck und Wut umgehen.
- Überlegen Sie sich, was Sie tun wollen, wenn Sie aggressiv werden oder sich machtlos fühlen.
Wählen Sie im Notfall 112
Wählen Sie die Telefonnummer der Dargebotenen Hand 143 - Ein Gespräch hilft oft weiter
Mehr Informationen unter Hilfe für Gewalt Ausübende
Welche Unterstützung gibt es?
Suchen Sie sich Hilfe.
- Wenn Sie mit jemandem sprechen möchten, rufen Sie die Dargebotene Hand 143 an.
- Suchen Sie Hilfe in Ihrer Arztpraxis oder bei einer psychologischen Beratungsstelle.
- Melden Sie sich für die Gewaltberatung an.
Für Zeuginnen und Zeugen
Ich beobachte häusliche Gewalt in meinem Umfeld. Was kann ich tun?
Sie hören Geschrei aus der Nachbarwohnung oder haben den Verdacht, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von häuslicher Gewalt betroffen ist? Schauen Sie hin, ohne sich selbst zu gefährden.
Grundsätzlich gilt:
- Rufen Sie in akuten Gefahrensituationen die Polizei unter der Notfallnummer 112. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
- Sprechen Sie die von Gewalt betroffene Person an, wenn Sie sie alleine antreffen. Sagen Sie ihr, dass Sie für sie da sind. Bieten Sie an, sie zur Beratung oder zur Polizei zu begleiten. Insistieren Sie jedoch nicht.
- Machen Sie die betroffene Person auf konkrete Beratungsstellen aufmerksam. Geben sie ihr die Notfallkarte der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt.
- Sprechen Sie auch die gewaltausübende Person an und weisen Sie diese auf die Hilfsangebote hin.
Auch als aussenstehende und nicht direkt betroffene Person, sei es als Freund/-in, Nachbar/-in oder Arbeitgeber/-in, können Sie sich kostenlos an eine Beratungsstelle wenden. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, wie Sie sich am besten verhalten und was Sie im konkreten Fall tun können.
Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Die Webseite hallo-bern.ch/hg gibt Informationen in verschiedenen Sprachen.