Logo Kanton Bern / Canton de BerneBerner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt

Was ist Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie oder Partnerschaft. Sie verletzt körperlich und seelisch. Häusliche Gewalt hat verschiedene Formen. Hier finden Sie Informationen und Hilfe.

  • Weitergehende Informationen finden Sie in den Informationsblättern des eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.

Gewalt in der Familie und Partnerschaft, bis ein Jahr nach Trennung

Häusliche Gewalt ist Gewalt, die in der Familie passiert. Zum Beispiel zwischen verheirateten Personen oder zwischen Kindern und Eltern. Auch Gewalt zwischen zwei Menschen, die eine Beziehung führen, gehört dazu. Es spielt keine Rolle, ob die betroffenen Personen zusammen leben oder nicht. Bis ein Jahr nach Beendigung der Beziehung oder Ehe gilt Gewalt als häusliche Gewalt.

Formen von Gewalt

Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt. Dies sind: körperliche, psychische, sexuelle und wirtschaftliche Gewalt.

Zum Beispiel: Dauernd beschimpfen, Kontakte verbieten, ohrfeigen, einsperren, stossen, fortlaufend kontrollieren, zu Sex zwingen, Geld wegnehmen, Kinder oder pflegebedürftige Personen vernachlässigen. Auch drohen ist häusliche Gewalt. Zum Beispiel drohen, jemanden mit dem Messer zu verletzen, zu schlagen oder das Kind wegzunehmen.

Oft kommen verschiedene Gewaltformen gleichzeitig vor. Sie stellen zusammen ein eigentliches Gewalt- und Kontrollmuster dar und sind Ausdruck ungleicher Machtverhältnissen.

Häusliche Gewalt hat schwerwiegende Folgen

Häusliche Gewalt verletzt seelisch und körperlich. Es macht Angst und einsam. Sie kann zu psychischen und psychosomatische Erkrankungen führen. Die gesundheitlichen Folgen können vorübergehend sein oder länger dauern. Teilweise gehen die Folgen mit einer (andauernden) Arbeitsunfähigkeit einher.

Häusliche Gewalt gefährdet zudem die gesunde und soziale Entwicklung von Kindern. Dies auch, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen sie richtet. 

Häusliche Gewalt betrifft alle

Häusliche Gewalt betrifft Jung und Alt, Frauen, Männer, nonbinäre Personen und Kinder. Und: Häusliche Gewalt gibt es in allen sozialen Schichten.

Zwangsheirat

Heiratet eine Person unter Druck der Familie und gegen den eigenen Willen, spricht man von Zwangsheirat. Zwangsheiraten sind in der Schweiz verboten. Die Ehe kann als ungültig erklärt werden.

Auch haben Personen die freie Wahl, ob sie in einer Ehe bleiben oder sich trennen wollen. Verbleiben sie gegen ihren Willen in einer Ehe, spricht man von Zwangsehe.

Der Zwang kann zum Beispiel durch Drohung, Erpressung, körperliche oder psychische Gewalt erfolgen.

Von Zwangsheiraten und Zwangsehen können Frauen und Männer betroffen sein.

Für weiterführende Informationen und Unterstützung:

Stalking

Stalking meint übermässiges Beobachten, Kontaktieren, Verfolgen und Belästigen einer Person. Dies gegen den Willen der gestalkten Person. Zum Beispiel: Versenden von einer Vielzahl SMS, Mails und anderen Nachrichten, am Arbeitsplatz oder Zuhause auflauern, Telefonterror, ungewollte Geschenke, Erkundigungen im Umfeld der Person.

Stalking ist sehr belastend. Die betroffene Person fühlt sich in ihrem Alltag bedroht. Es ist wichtig, das Umfeld zu informieren und sich bei Beratungsstellen und / oder der Polizei Unterstützung zu suchen.

Für weiterführende Informationen und Unterstützung:

Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Die Webseite hallo-bern.ch/hg gibt Informationen in verschiedenen Sprachen.

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