Häusliche Gewalt ist Gewalt in der Familie oder Partnerschaft. Sie verletzt körperlich und seelisch. Häusliche Gewalt hat verschiedene Formen. Hier finden Sie Informationen und Hilfe.
Gewalt in der Familie und Partnerschaft
Häusliche Gewalt ist Gewalt, die in der Familie passiert. Zum Beispiel zwischen verheirateten Personen oder zwischen Kindern und Eltern. Auch Gewalt zwischen zwei Menschen, die eine Beziehung führen, gehört dazu. Es spielt keine Rolle, ob die betroffenen Personen zusammen leben oder nicht.
Für weiterführende Informationen zu Grundlagen und spezfischen Formen von häuslicher Gewalt sowie zur Rechtslage in der Schweiz:
Formen von Gewalt
Es gibt verschiedene Formen von häuslicher Gewalt. Dies sind: körperliche, psychische, sexuelle, soziale und wirtschaftliche Gewalt.
Zum Beispiel: Dauernd beschimpfen, Kontakte verbieten, ohrfeigen, einsperren, stossen, fortlaufend kontrollieren, stalken, manipulieren, zu Sex zwingen, Geld wegnehmen, Kinder oder pflegebedürftige Personen vernachlässigen. Auch drohen ist häusliche Gewalt. Zum Beispiel drohen, jemanden zu verletzen, sich selber umzubringen oder das Kind wegzunehmen.
Oft kommen verschiedene Gewaltformen gleichzeitig vor. Sie stellen zusammen ein eigentliches Gewalt- und Kontrollmuster dar und sind Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse.
Häusliche Gewalt hat schwerwiegende Folgen
Häusliche Gewalt verletzt seelisch und körperlich. Sie macht Angst und einsam. Die Gewalt kann zu psychischen und psychosomatischen Erkrankungen führen. Die gesundheitlichen Folgen können vorübergehend sein oder länger dauern. Teilweise gehen die Folgen mit einer (andauernden) Arbeitsunfähigkeit einher.
Häusliche Gewalt gefährdet zudem die gesunde und soziale Entwicklung von Kindern. Dies auch, wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen sie richtet.
Häusliche Gewalt betrifft alle
Häusliche Gewalt betrifft Jung und Alt, Erwachsene und Kinder sowie Menschen aller Geschlechter. Und: Häusliche Gewalt gibt es in allen sozialen Schichten.
Zwangsheirat
Heiratet eine Person unter Druck der Familie und gegen den eigenen Willen, spricht man von Zwangsheirat. Zwangsheiraten sind in der Schweiz verboten. Die Ehe kann als ungültig erklärt werden.
Auch haben Personen die freie Wahl, ob sie in einer Ehe bleiben oder sich trennen wollen. Verbleiben sie gegen ihren Willen in einer Ehe, spricht man von Zwangsehe.
Der Zwang kann zum Beispiel durch Drohung, Erpressung, körperliche oder psychische Gewalt erfolgen.
Von Zwangsheiraten und Zwangsehen können Frauen und Männer betroffen sein.
Von Zwangsheiraten und Zwangsehen können Frauen und Männer betroffen sein. Für weiterführende Informationen und Unterstützung:
Stalking
Stalking bedeutet übermässiges Beobachten, Kontaktieren, Verfolgen und Belästigen einer Person. Dies erfolgt gegen den Willen der gestalkten Person. Zum Beispiel: Versenden von SMS, Mails und anderen Nachrichten, am Arbeitsplatz oder zu Hause auflauern, Telefonterror, ungewollte Geschenke, Erkundigungen im Umfeld der Person.
Stalking ist sehr belastend. Die betroffene Person fühlt sich in ihrem Alltag bedroht. Es ist wichtig, das Umfeld zu informieren und sich bei Beratungsstellen und / oder der Polizei Unterstützung zu suchen.
Um genau Auskunft geben zu können, ist es wichtig, alle Stalking-Handlungen zu dokumentieren. Zum Beispiel mit Screenshots / Fotos und einem Stalking-Tagebuch, in dem Art, Inhalt, Zeitpunkt und allfällige Zeugen der Handlung aufgeschrieben werden.
Für weiterführende Informationen und Unterstützung:
FGM / Mädchenbeschneidung
Mädchenbeschneidung ist verboten. Eltern und beteiligte Familienmitglieder machen sich auch dann strafbar, wenn sie die Beschneidung ihres Kindes ausserhalb der Schweiz organisieren.
Für weiterführende Informationen und Unterstützung:
Es ist wichtig, bei häuslicher Gewalt Hilfe zu holen! Die Webseite hallo-bern.ch/hg gibt Informationen in verschiedenen Sprachen.