Logo Kanton Bern / Canton de BerneBerner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt

Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt ist auch bekannt unter dem Namen «Istanbul-Konvention». Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, jegliche Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, bekämpfen und strafrechtlich zu verfolgen. Unterzeichnende Staaten müssen Massnahmen im Bereich Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung ergreifen.

Umsetzung in der Schweiz

Das Übereinkommen trat für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft und ist rechtlich bindend. Das heisst, dass sich die Schweiz gegenüber dem Europarat verpflichtet hat, die Bestimmungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen.

Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG ist auf nationaler Ebene zuständig für die Koordination der Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der Massnahmen. Der Bundesrat erstattet dem Europarat regelmässig Bericht über den Stand der Umsetzung vereinbarter Massnahmen.

Die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG unterstützt die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf interkantonaler Ebene. Sie ist im Auftrag der KKJPD und der SODK tätig.

Auf zivil-gesellschaftlicher Ebene zeichnet sich das Netzwerk Istanbul-Konvention verantwortlich.

  • Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

  • Die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

  • Das Netzwerk Istanbul-Konvention

Umsetzung im Kanton Bern

Der Kanton Bern setzt die Istanbul-Konvention mit einem breiten Massnahmenpaket um, das von kantonalen Stellen und Partnerorganisationen gemeinsam getragen wird. Schwerpunkte sind Prävention und Sensibilisierung, die Qualifizierung von Fachpersonen sowie Schutz und Unterstützung von Betroffenen; ergänzend wird die Arbeit mit Tatpersonen und die Koordination zwischen Behörden und Fachstellen gestärkt.

Der Grosse Rat beauftragte den Regierungsrat 2019 mit einer kantonalen Analyse und Umsetzungsplanung (Motion Schönberger 182-2018); der Bericht wurde am 19.05.2021 vom Regierungsrat genehmigt und die Umsetzung verschiedener Massnahmen in Auftrag gegeben. Ein grosser Teil der kantonalen Massnahmen wurde seither umgesetzt. Die Verhinderung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt jedoch eine langfristige, fortlaufende und direktionsübergreifende Aufgabe. 

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