Logo Kanton Bern / Canton de BerneBerner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt

Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarates ist auch bekannt unter dem Namen «Istanbul-Konvention». Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, jegliche Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, bekämpfen und verfolgen. Unterzeichnete Staaten müssen Massnahmen im Bereich Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung ergreifen.

Umsetzung in der Schweiz

Das Übereinkommen trat für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft und ist rechtlich bindend. Das heisst, dass die Schweiz verpflichtet ist, die Bestimmungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen.

Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG ist auf nationaler Ebene zuständig für die Koordination der Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der Massnahmen. Es erstattet dem Europarat entsprechend Bericht.

Die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG unterstützt die Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf interkantonaler Ebene. Sie ist im Auftrag der KKJPD und der SODK tätig.

Auf zivil-gesellschaftlicher Ebene zeichnet sich das Netzwerk Istanbul-Konvention verantwortlich.

 

  • Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

  • Die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG

  • Das Netzwerk Istanbul-Konvention

Umsetzung im Kanton Bern

Der Grosse Rat beauftragte den Regierungsrat 2019 mit einer kantonalen Analyse zur Umsetzung und Umsetzungsplanung der Istanbul-Konvention. Dies in Erfüllung der Motion Schönberger 182-2018. Am 19.05.2021 hat der Regierungsrates den Bericht «Analyse und Umsetzung der Istanbul Konvention» genehmigt. Die zuständigen Stellen wurden mit der Umsetzung der Massnahmen beauftragt.

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